Der aed ist eine von seinen Mitgliedern getragene, gemeinnützige Initiative. Ihr Ziel ist es, die große Gestaltungskompetenz in der Region Stuttgart – vom Produkt- und Grafikdesign über Multimedia und Engineering bis hin zur Architektur — zu fördern und der Öffentlichkeit nahezubringen. Architekt:innen, Grafiker:innen, Designer:innen, Ingenieur:innen und andere Gestalter:innen, die unsere gebaute Umwelt und die Produkte unseres täglichen Lebens gestalten: Sie alle berichten und diskutieren auf Einladung des aed über aktuelle Projekte ebenso wie über grundlegende Fragestellungen.
Insbesondere der studentische Nachwuchs wird so gefördert und zu einer Beschäftigung mit anderen Disziplinen angeregt. Innerhalb der Fachwelt wird ein Diskurs ermöglicht, der zu einer die Disziplinen übergreifenden Fortentwicklung der Gestaltungskompetenz in unserer Region führen soll. Der aed hat es sich darüber hinaus zum Ziel gesetzt, die breite Öffentlichkeit einzubinden, sie zu informieren und an der Diskussion über die Gestaltungsfragen unserer Zeit teilhaben zu lassen. Das allgemeine Bewusstsein für die Vielfältigkeit und die Bedeutung guter Gestaltung soll so gefördert und geschärft werden.
aed stuttgart e.V.
Olgastraße 136
70180 Stuttgart
Geschäftszeiten 09:00 bis 18:00 Uhr
Besuche bitte anmelden.
Iris Enderle
Office-Management
+491608894377
iris.enderle@aed-stuttgart.de
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen:
Verein zur Förderung von Architektur, Engineering und Design in Stuttgart e.V. Er hat seinen Sitz in Stuttgart und wird im Vereinsregister des Amtsgerichtes Stuttgart eingetragen. Das Kalenderjahr ist das Geschäftsjahr.
§ 2 Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Dies sind insbesondere folgende Aufgaben:
1. Unterstützung und Anregung der öffentlichen Wahrnehmung und Diskussion in den Themenbereichen Architektur, Engineering, Design
2. Etablierung eines dauerhaften Ausstellungsraumes, in dem Ausstellungen und Veranstaltungen zu den unter (1) genannten Gebieten stattfinden können.
3. Organisation und Ausrichtung von Ausstellungen und Veranstaltungen zu den unter (1) genannten Gebieten.
4. Schaffung eines öffentlichen Raumes für die interdisziplinäre Diskussion über die unter (1) genannten Punkte.
5. Förderung des Nachwuchses in den unter (1) genannten Punkten durch Bereitstellung von Ausstellungsflächen und durch die Organisation von Nachwuchswettbewerben.
6. Kooperationen mit Organisationen, die vergleichbare Zielsetzungen verfolgen.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Niemand darf durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
§ 3 Mitgliedschaft
Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden, die die Ziele des Vereins unterstützen. über die Aufnahme entscheidet der Vorstand endgültig. Der Beitritt wird per schriftlichem Antrag vollzogen.
Von den Mitgliedern werden jährliche Mitgliedsbeiträge erhoben. über die Höhe der Mitgliedsbeiträge entscheidet die Mitgliederversammlung.
§ 4 Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt:
1. durch den Tod eines Mitgliedes oder durch Auflösung der juristischen Person
2. durch schriftliche Austrittserklärung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des Geschäftsjahres
3. durch Ausschluss, den der Vorstand mit Zustimmung des Beirates aus wichtigem Grunde beschließen kann. Der Ausgeschlossene ist berechtigt, innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids Beschwerde einzulegen, über die die nächste Mitgliederversammlung entscheidet.
§ 5 Aufbringung und Verwendung der Mittel
Die Mittel für die Aufgaben des Vereinszweckes werden aufgebracht:
a) durch Spenden in Geld und anderen Zuwendungen
b) durch Mitgliedsbeiträge.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei der Auflösung des Vereins für ihre Mitgliedschaft keinerlei Entschädigung. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Vereinsämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Die Mitgliederversammlung ermächtigt den Vorstand, bei Bedarf im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten eine Ehrenamtspauschale im Sinne einer Aufwandsentschädigung gemäß § 3 Nr. 26a EStG für ehrenamtlich Tätige zu gewähren.
§ 6 Organe
Organe des Vereins sind:
a) der Vorstand
b) der Beirat
c) die Mitgliederversammlung
§ 7 Vorstand
Der Vorstand besteht aus:
a) dem Vorsitzenden
b) dem stellvertretenden Vorsitzenden
c) dem Schriftführer und dem Schatzmeister.
Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf 3 Geschäftsjahre gewählt. Ausscheidende Vorstandsmitglieder bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Wiederwahl ist zulässig.
Dem Vorstand obliegt die Vereinsleitung, die Durchführung der Beschlüsse und die Verwaltung des Vermögens.
Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schriftführer. Jeder vertritt den Verein alleine.
§ 8 Beirat
Der Beirat besteht aus mindestens 3 und höchstens 10 Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gewählt werden.
Wiederwahl ist zulässig.
Der Beirat bestellt aus seiner Mitte seinen Vorsitzenden.
Der Beirat unterstützt und berät den Vorstand.
Der Beirat wird von seinem Vorsitzenden nach Bedarf und auf Verlangen von mindestens 2 Beiratsmitgliedern einberufen.
§ 9 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal jährlich mit 4-wöchiger Einladungsfrist und unter Bekanntgabe der Tagesordnung durch den Vorstand schriftlich oder elektronisch einberufen.
Sie hat folgende Aufgaben:
a) Entgegennahme des Verwaltungsberichtes und der Jahresrechnung,
b) Bestellung und Entlastung des Vorstandes,
c) Wahl der Mitglieder des Beirates,
d) Festlegung der Mitgliederbeiträge,
e) Beschlussfassung über Satzungsänderungen oder die Auflösung des Vereins (die Vorschläge zu einer Satzungsänderung des Vereins werden mit der Tagesordnung zur Mitgliederversammlung versandt).
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen, die von dem Vorsitzenden des Vorstandes zu unterzeichnen ist. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der erschienenen Mitglieder gefasst.
Bei Beschluss zu einer Satzungsänderung ist die ¾ Mehrheit der erschienenen Mitglieder erforderlich.
§ 10 Auflösung
Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft zu gleichen Teilen der Mia-Seeger-Stiftung in Stuttgart, der Architekturgalerie am Weißenhof, dem Verein zur Förderung des Leichtbaus e.V. und der Vereinigung von Freunden der Universität Stuttgart e.V. zu, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden haben.
§ 11 Schlussbestimmung
Der Verein ist nach Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Stuttgart anzumelden. Dem Vorstand ist das Recht übertragen, etwaige Satzungsänderungen, die der Registerrichter für erforderlich hält oder das Finanzamt für Körperschaften bei der Anerkennung der Gemeinnützigkeit fordert, vorzunehmen.
Beschlossen am: 16. Februar 2004
Geändert am: 21. Dezember 2007
Geändert am: 09. Dezember 2014
Stuttgart, den: 13. September 2004
Amtsgericht Stuttgart
Eintrag im Vereinsregister VR-Nr. 7136
Gründungsmitglieder:
Alexander Hafner, Stuttgart
Dr. Frank Heinlein, Stuttgart
Silvia Olp, Stuttgart
Ralf Schmitz, Heilbronn
Prof. Dr. Ing. Werner Sobek, Stuttgart
Prof. Andreas Uebele, Stuttgart
Roberto Zwirn, Stuttgart